Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Die Werbeagentur Clemens Mayer bietet für Unternehmen diverse Dienstleistungen im Bereich Online Marketing an. Unternehmen haben über die Webseite www.clemensmayer.at die Möglichkeit, per E-Mail in Kontakt zu treten, um – auf Basis der gegenständlichen AGB – einen Vertrag mit der Werbeagentur Clemens Mayer zu schließen. Im Zuge eines Vertrages wird wird die gewünschte Leistung sowie die Leistungswerte festgelegt.

II. Geltungsbereich der AGB

Die AGB von Clemens Mayer bilden einen integrierenden Bestandteil jeglicher Angebote, Kostenschätzungen und sonstiger rechtsgeschäftlicher Erklärungen von Clemens Mayer sowie der von Clemens Mayer abgeschlossenen Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

III. Vertragsabschluss

Angebote durch Clemens Mayer sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags des Auftraggebers durch Clemens Mayer zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung), wozu auch elektronische Post zählt, zu erfolgen.

IV. Inhalt des Vertrags

Clemens Mayer unterstützt Unternehmen im Bereich der Online Vermarktung.
Im Vertrag werden dabei die Kosten sowie die Leistungswerte festgelegt.
Der Auftraggeber stellt Clemens Mayer unverzüglich alle Informationen, Unterlagen und Material zur Verfügung, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Die Vorlaufzeit beträgt zumindest 7 Tage. Der Auftraggeber trägt den Aufwand von Clemens Mayer, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Auftraggebers entstehen nach üblichen Stundensätzen. Der Auftraggeber wird Clemens Mayer von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Alle Leistungen von Clemens Mayer (insbesondere alle Vorentwürfe, Konzepte, Strategien, etc.) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.
Es ist Clemens Mayer gestattet, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren. Clemens Mayer ist nicht verpflichtet, Angaben des Auftraggebers auf deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, sondern darf auf deren Richtigkeit vertrauen. Soweit der Auftraggeber guterzweck.at unrichtige Informationen erteilt, haftet der Auftraggeber für entstehende Schäden und Aufwendungen. Der Auftraggeber leistet an Clemens Mayer zu Kooperationsbeginn in der Regel eine Teilzahlung, normalerweise 50% der Auftragssumme. Weitere Leistungen werden gesondert abgerechnet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Änderungen seiner für Zustellungen maßgeblichen Adresse unverzüglich Clemens Mayer zu melden. Unterlässt der Auftraggeber dies, so gelten Erklärungen ihm gegenüber als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurden.

V. Social Media Kanäle

Clemens Mayer weist den Auftraggeber hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social Media Angeboten (z.B. Facebook und Instagram) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Social Media Plattformen sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von Clemens Mayer nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Clemens Mayer arbeitet auf Grundlage der Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die Clemens Mayer aber keinen Einfluss hat. Ausdrücklich anerkennt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Clemens Mayer beabsichtigt, den Auftrag des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der Social Media Plattformen einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so die Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Clemens Mayer aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

VI. Rechte Dritter, Rechte an Kampagnen und Referenznennung

Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, der Agentur Clemens Mayer keine Daten und Inhalte zur Verfügung zu stellen, die die Rechte Dritter, wie insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, etc. verletzen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt insbesondere auch Texte, Bilder und Videos, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber garantiert, an den zur Verfügung gestellten Materialen alle Rechte, einschließlich der Bearbeitung und Bezeichnung zu halten. Der Auftraggeber hält diesbezüglich die Werbeagentur Clemens Mayer schad- und klaglos.
Alle Leistungen der Werbeagentur Clemens Mayer bleiben im Eigentum von eben solcher. Änderungen von Leistungen von Clemens Mayer durch den Auftraggeber, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Clemens Mayer zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von Clemens Mayer, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Clemens Mayer erforderlich. Dafür steht Clemens Mayer eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Clemens Mayer ist berechtigt, ihr Firmenzeichen als Copyrightvermerk. Zudem besteht das Recht, die Produkte anlässlich von Wettbewerben und Festivals vorzuführen oder vorführen zu lassen. Ebenso ist Clemens Mayer berechtigt, die Leistungen zum Zweck der Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen; dies gilt auch für Veröffentlichungen im Internet, auf der Webseite von Clemens Mayer.
Clemens Mayer ist berechtigt, den Auftraggeber – auch unter Nutzung seiner etwaigen Kennzeichen, Marken, Logos, etc. – als Referenz für Leistungen von Clemens Mayer zu nennen.

VII. Entgelt

Im Normalfall erhält Clemens Mayer innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Beginn einer Kooperation ein (Teil)-Entgelt. Abänderungen von dieser Regelung sind möglich, insbesondere bei zusätzlich angebotenen Leistungen. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Clemens Mayer berechtigt, die Kooperation vorzeitig aufzulösen. Clemens Mayer hat Anspruch auf alle im Zusammenhang mit einer etwaigen Mahnung, Inkasso, Anfragen oder Nachforschungen sowie Rechtsberatung entstehenden Kosten.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Ansprüche von Clemens Mayer aufzurechnen. Dieser Aufrechnungsverzicht gilt nicht für Forderungen des Auftraggebers, welche von Clemens Mayer schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

VIII. Vertragsdauer, Kündigung, Auflösung

Der Vertrag zwischen Clemens Mayer und dem Auftraggeber endet mit Ablauf des festgelegten Kooperationszeitraums, im Normalfall nach 365 Tagen. Jedenfalls endet der Vertrag 3 Jahre nach dem Tag seines Abschlusses.
Treten nach Vertragsabschluss Zweifel an der Richtigkeit oder Rechtskonformität auf, behält sich Clemens Mayer das Recht vor, den Vertrag mit dem Auftraggeber mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Parteien sind darüber hinaus dazu berechtigt, den Vertrag aus sonstigen wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein sonstiger wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder der Auftraggeber fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt.

IX. Gewährleistung, Haftung

Clemens Mayer haftet dem Auftraggeber gegenüber ausschließlich für grob fahrlässiges Verschulden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf 50% des Entgelts gemäß Vertrags beschränkt. Ausgenommen von den Haftungsbeschränkungen sind Personenschäden und Haftung nach zwingenden Haftungsgesetzen. Etwaige Gewährleistung ist ausgeschlossen.
Clemens Mayer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Umstände außerhalb seines Verantwortungsbereiches beruhen. Insbesondere haftet Clemens Mayer in keiner Weise für Schäden, die durch Handlungen Dritter, höherer Gewalt, Handlungen des Auftraggebers oder durch sonstige, außerhalb der Sphäre von Clemens Mayer gelegene Ursachen hervorgerufen wurden.

X. Datenschutz

Clemens Mayer verpflichtet sich zur umfassenden Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz der Auftraggeber und garantiert die Umsetzung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des Datenschutzgesetzes (DSG 2018). Nähere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung von Clemens Mayer, abrufbar unter www.clemensmayer.at/datenschutz.

XI. Salvatorische Klausel

Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

XII. Schlussbestimmungen

Als Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vermarktungsvertrag wird der Geschäftssitz des Inhabers dieser Website vereinbart. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen Clemens Mayer und dem Auftraggeber wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für Wien zuständigen Gerichtes vereinbart. Clemens Mayer ist jedenfalls berechtigt, den Auftraggeber auch vor jedem sonstigen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen. Die Geschäftsbeziehung zwischen Clemens Mayer und dem Auftraggeber unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und dem UN-Kaufrecht.

Stand: Dezember 2021